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Impressum

 

Rieger Vermögensberatung GmbH

Hegelstrasse 10

72622 Nürtingen

Deutschland

Tel.: 07022 9797586

Fax: 07022 9797587

info@rieger-vermoegensberatung.de

www.rieger-vermoegensberatung.de

 

Geschäftsführer: Kai-Uwe Rieger

Sitz der Gesellschaft: Nürtingen

Register-Nr. HRB 761771 beim Amtsgericht Stuttgart

Steuer-Nr. 74093/15992 beim Finanzamt Nürtingen

 

Registriert im Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-175-XKKS-43

Registriert im Versicherungsvermittler-Register: D-OPVY-IF5US-01

Registerabruf: http://www.vermittlerregister.info

 

Die Rieger Vermögensberatung GmbH erbringt ihre Leistungen

  • als Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß § 34 f Abs. 1, Satz 1 Nummern 1, 2 und 3 GewO

  • als Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO

 

Aufsichtsbehörde:

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

www.stuttgart.ihk24.de

 

Wir sind Mitglied der IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart.

 

Berufsrechtliche Regelungen: § 34 f Abs. 1 und § 34 d Abs. 1 GewO sowie Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

 

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage

http://www.gesetze-im-internet.de  eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment),

Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der

Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch

physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel

von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des

Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


Im Rahmen der Auswahl von Versicherungs- und Investmentfondsgesellschaften bzw. deren Produkte berücksichtigen wir die von den

Gesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Gesellschaften, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von

Nachhaltigkeitskriterien in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.


Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgten individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der

Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.


Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen der jeweiligen Gesellschaft informiert diese mit

deren vorvertraglichen Informationen.


Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.


Im Rahmen der Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den

Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.


Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung

berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt

werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.


Im Rahmen der Investmentfondsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren der Investmentfondsgesellschaften berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den

Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich.


Derzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Unternehmen

zu sich selbst lediglich bedingt erfolgen.


Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen und Investmentfonds orientiert sich grundsätzlich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken,

die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den

Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.


Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten sowie Investmentfonds beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken

ein, in dem wir die vorvertraglichen Informationen der Gesellschaften verwenden.


Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken

berücksichtigt, empfehlen wir dieses vorrangig.

Bildquellen: ©  Fotos

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